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Das Wichtigste in Kürze

  • Artikel 50 EU AI Act gilt seit dem 2. August 2026 und unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
  • Wer Copilot 365, ChatGPT oder vergleichbare Werkzeuge nur abonniert und nutzt, ist Betreiber – die technisch aufwendigen Pflichten treffen die Anbieter.
  • Als Betreiber musst du vor allem Deepfakes offenlegen und veröffentlichte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse kennzeichnen, wenn niemand die redaktionelle Verantwortung trägt.
  • Eine interne, mit KI formulierte E-Mail löst keine Kennzeichnungspflicht aus. Entscheidend ist der konkrete Anwendungsfall.
  • Bußgelder reichen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Aufsichtsbehörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur.

Kennzeichnungspflicht im eigenen Haus klären

Ich begleite Prozesse mit und ohne KI sowie Change-Prozesse beim KI-Einsatz im Büroalltag – online über Zoom oder MS Teams. Wir klären deine Rolle, gehen die Anwendungsfälle durch und schreiben eine Kennzeichnungsrichtlinie, die in dein Haus passt.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick für die Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung.

Janette Senst

KI-Beratung, Training und Coaching für Unternehmen und Führungskräfte

Ich übersetze KI-Technologie in praxisnahe Lernformate und begleite Organisationen dabei, KI sinnvoll in ihre Prozesse zu integrieren. Zur Transparenzverordnung unterrichte ich unter anderem ein Zwei-Stunden-Seminar für die öffentliche Verwaltung.

Veröffentlicht am 11.08.2026 durch Janette Senst

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